29.10.2003
EIn Artikel im Freien Wort am 29.10.2003.
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=541061
MINISTERIUM NIMMT STELLUNG
FFH beeinflusst Werraquerung nicht
„Durch
die Meldung neuer FFH-Gebiete entsteht für die Planung der B 62 kein
neuer Sachverhalt.“ Dies stellt das Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) klar. Es reagiert damit auf
Berichte zur Ausweisung neuer FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete in der Region
(Interview mit dem Barchfelder Bürgermeister Franz Römhild vom 23.
Oktober; Stellungnahme der SPD-Fraktion im Bad Salzunger Stadtrat vom 22.
Oktober).
BAD SALZUNGEN – In den Artikeln wurde geäußert, dass die
zur Debatte stehende Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete hinderlich für
die Fortführung der Umgehungsstraße B 62 zwischen Barchfeld und
Bad Salzungen über die Werrawiesen (Werraquerung) über Erlensee/Maiwiesen
sein könnte. Das Ministerium begründet, dass in diesem Bereich das
EG-Vogelschutzgebiet und das FFH-Gebiet flächenidentisch sind. Auch der
Kiesabbau in dieser Region sei von der FFH-Nachmeldung nicht betroffen.
Das EG-Vogelschutzgebiet „Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg“
sei bereits im Juni an die EU-Kommission gemeldet worden. Darin enthalten
sei die Teilfläche Erlensee/Maiwiesen östlich von Bad Salzungen
als Lebensraum des Wachtelkönigs.
Für die Werraquerung der B 62 bei Bad Sazungen, „ein Straßenbauvorhaben
von höchster Dringlichkeit“, sei zwischen dem Umweltministerium
und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
eine abgestimmte Lösung erarbeitet worden, „sodass es zu keiner
Überschneidung des EG-Vogelschutzgebietes mit dem Straßenbauvorhaben
kommt“.
Die neue B 62 (Werraquerung) verlaufe hier außerhalb des Vogelschutzgebietes
und quere die Werra und das Kiesfeld mit einer Brücke. „Damit kann
eine auch in trassierungstechnischer Hinsicht optimale Lösung der Problemlage
zwischen Naturschutz, Straßenbau und Kiesgewinnung erreicht werden“,
stellt die Pressesprecherin Susanne Holst fest. Die Vereinbarkeit dieser Linienführung
habe auch die obere Landesplanungsbehörde in Weimar bestätigt. Für
die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens sei das Straßenbauamt
Südthüringen zuständig, das dies „so schnell wie möglich“
tun soll. Die Vorbereitung sei 2002 angelaufen. Eine realisierbare Trassierung
durch die Werraaue sei „sehr wohl erkennbar“.
Ein laufender Vorgang sei die Nachmeldung von FFH-Gebieten, die derzeit von
der Landesregierung vorbereitet werde. Der Flusslauf der Werra und das Gebiet
Erlensee/Maiwiesen seien zur FFH-Nachmeldung vorgesehen. Der Bereich Forstloch/Riedwiesen
sei, entgegen den Äußerungen Franz Römhilds, nicht dabei.
In den Prozess der FFH-Nachmeldungen würden unter anderem alle Kreise,
Gemeinden, Landnutzer und Naturschutzverbände einbezogen. Es habe mehrere
Informationsveranstaltungen für die Bürgermeister gegeben. Dabei
seien „alle Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung der
Gebiete“ geklärt worden, so Holst auf die Äußerung Römhilds,
dass noch viele Fragen offen seien.
Außerdem sei den betroffenen Kommunen empfohlen worden, sich über
den 2000 veröffentlichten „FFH-Einführungserlass“ zu
informieren. Dieser regelt zum Beispiel, dass die derzeitige Nutzung der künftigen
FFH-Gebiete weiter zulässig sei, „da lediglich der Staus quo zu
sichern ist“. Damit stelle sich die Frage der Entschädigung der
Grundstückseigentümer erst gar nicht. Auch der Bau von Rad- und
Wanderwegen sei zulässig, sofern nicht FFH-Lebensraumtypen direkt überbaut
würden. Von einer Nachmeldung beeinflusst seien auch nicht die touristischen
Aktivitäten im Bereich des Wasserwanderns, stellt das Ministerium klar.
(red/swo)