29.10.2003
EIn Artikel im Freien Wort am 29.10.2003.

http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=541061


MINISTERIUM NIMMT STELLUNG
FFH beeinflusst Werraquerung nicht

„Durch die Meldung neuer FFH-Gebiete entsteht für die Planung der B 62 kein neuer Sachverhalt.“ Dies stellt das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) klar. Es reagiert damit auf Berichte zur Ausweisung neuer FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete in der Region (Interview mit dem Barchfelder Bürgermeister Franz Römhild vom 23. Oktober; Stellungnahme der SPD-Fraktion im Bad Salzunger Stadtrat vom 22. Oktober).
BAD SALZUNGEN – In den Artikeln wurde geäußert, dass die zur Debatte stehende Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete hinderlich für die Fortführung der Umgehungsstraße B 62 zwischen Barchfeld und Bad Salzungen über die Werrawiesen (Werraquerung) über Erlensee/Maiwiesen sein könnte. Das Ministerium begründet, dass in diesem Bereich das EG-Vogelschutzgebiet und das FFH-Gebiet flächenidentisch sind. Auch der Kiesabbau in dieser Region sei von der FFH-Nachmeldung nicht betroffen.
Das EG-Vogelschutzgebiet „Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg“ sei bereits im Juni an die EU-Kommission gemeldet worden. Darin enthalten sei die Teilfläche Erlensee/Maiwiesen östlich von Bad Salzungen als Lebensraum des Wachtelkönigs.
Für die Werraquerung der B 62 bei Bad Sazungen, „ein Straßenbauvorhaben von höchster Dringlichkeit“, sei zwischen dem Umweltministerium und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur eine abgestimmte Lösung erarbeitet worden, „sodass es zu keiner Überschneidung des EG-Vogelschutzgebietes mit dem Straßenbauvorhaben kommt“.
Die neue B 62 (Werraquerung) verlaufe hier außerhalb des Vogelschutzgebietes und quere die Werra und das Kiesfeld mit einer Brücke. „Damit kann eine auch in trassierungstechnischer Hinsicht optimale Lösung der Problemlage zwischen Naturschutz, Straßenbau und Kiesgewinnung erreicht werden“, stellt die Pressesprecherin Susanne Holst fest. Die Vereinbarkeit dieser Linienführung habe auch die obere Landesplanungsbehörde in Weimar bestätigt. Für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens sei das Straßenbauamt Südthüringen zuständig, das dies „so schnell wie möglich“ tun soll. Die Vorbereitung sei 2002 angelaufen. Eine realisierbare Trassierung durch die Werraaue sei „sehr wohl erkennbar“.
Ein laufender Vorgang sei die Nachmeldung von FFH-Gebieten, die derzeit von der Landesregierung vorbereitet werde. Der Flusslauf der Werra und das Gebiet Erlensee/Maiwiesen seien zur FFH-Nachmeldung vorgesehen. Der Bereich Forstloch/Riedwiesen sei, entgegen den Äußerungen Franz Römhilds, nicht dabei.
In den Prozess der FFH-Nachmeldungen würden unter anderem alle Kreise, Gemeinden, Landnutzer und Naturschutzverbände einbezogen. Es habe mehrere Informationsveranstaltungen für die Bürgermeister gegeben. Dabei seien „alle Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung der Gebiete“ geklärt worden, so Holst auf die Äußerung Römhilds, dass noch viele Fragen offen seien.
Außerdem sei den betroffenen Kommunen empfohlen worden, sich über den 2000 veröffentlichten „FFH-Einführungserlass“ zu informieren. Dieser regelt zum Beispiel, dass die derzeitige Nutzung der künftigen FFH-Gebiete weiter zulässig sei, „da lediglich der Staus quo zu sichern ist“. Damit stelle sich die Frage der Entschädigung der Grundstückseigentümer erst gar nicht. Auch der Bau von Rad- und Wanderwegen sei zulässig, sofern nicht FFH-Lebensraumtypen direkt überbaut würden. Von einer Nachmeldung beeinflusst seien auch nicht die touristischen Aktivitäten im Bereich des Wasserwanderns, stellt das Ministerium klar. (red/swo)

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News Oktober 2003