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Seit dem Altertum werden die fruchtbaren Auenböden durch die Menschen landwirtschaftlich genutzt.
Mit der Intensivierung der Landwirtschaft verschwanden allerdings mehr und mehr Auenlebensräume, Gewässer wurden eingeengt und begradigt, die Hochwassergefahr sowie Nährstoff- und Pestizideinträge in die Gewässer nahmen zu.
Am verträglichsten für die Gewässer wäre eine extensive Grünlandnutzung. Wo dies nicht möglich ist, sollte zumindest ein 10-20 m breiter Uferrandstreifen angelegt werden, der als "Filter" und Pufferzone zum Schutz des Gewässers dient. Das Thüringer Wassergesetz schreibt an Gewässern 1. Ordnung einen Randstreifen von 10 m vor.
Die Landwirtschaft hat außerdem erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser: etwa 2/3 der Thüringer Grundwasserkörper werden den "Guten Zustand" noch bis 2015 nicht erreichen. Hauptgrund: "diffuse Belastungen", vor allem Nitrat und Phosphat, durch die Landwirtschaft.

Düngung im Überschwemmungsbereich bei Walldorf - trotz natürlichem Dünger nicht gerade die "gute fachliche Praxis"

Themen:

Landwirtschaft