Seit
dem Altertum werden die fruchtbaren Auenböden durch die Menschen landwirtschaftlich
genutzt.
Mit der Intensivierung der Landwirtschaft verschwanden allerdings mehr und
mehr Auenlebensräume, Gewässer wurden eingeengt und begradigt, die
Hochwassergefahr sowie Nährstoff- und Pestizideinträge in die Gewässer
nahmen zu.
Am verträglichsten für die Gewässer wäre eine extensive
Grünlandnutzung. Wo dies nicht möglich ist, sollte zumindest ein
10-20 m breiter Uferrandstreifen angelegt werden, der als "Filter"
und Pufferzone zum Schutz des Gewässers dient. Das Thüringer Wassergesetz
schreibt an Gewässern 1. Ordnung einen Randstreifen von 10 m vor.
Die Landwirtschaft hat außerdem erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser:
etwa 2/3 der Thüringer Grundwasserkörper werden den "Guten
Zustand" noch bis 2015 nicht erreichen. Hauptgrund: "diffuse Belastungen",
vor allem Nitrat und Phosphat, durch die Landwirtschaft.
Düngung im Überschwemmungsbereich bei Walldorf - trotz natürlichem Dünger nicht gerade die "gute fachliche Praxis"
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