Naturverträgliche Auennutzung und Uferrandstreifen fördern
Naturverträgliche
Auennutzung
Eine menschliche Nutzung der Aue gibt es seit Jahrtausenden. Mit Laufbegradigungen
und Flußvertiefungen, aber auch mit einer immer intensiveren landwirtschaftlichen
Nutzung haben in den letzten Jahrhunderten die negativen Auswirkungen stark
zugenommen.
Eine Entwicklung hin zu extensiver landwirtschaftlicher Nutzung, in Überschwemmungsgebieten
möglichst Grünlandnutzung soll Stoffeinträge ins Gewässer
verhindern und neue Lebensräume schaffen.
Uferrandstreifen
Auch "Gewässerrandstreifen" wirken sowohl als Biotopverbund,
als auch als "Puffer", um Nährstoff- und Biozideinträge
ins Gewässer zu begrenzen. Das Thüringer Wassergesetz schreibt an
Gewässern 1. Ordnung 10m, an Gewässern 2. Ordnung 5m Randstreifen
vor. Leider werden diese Abstände zum Gewässer oft noch nicht engehalten.
Die wichtigsten Ziele: